Hygiene- und Schutzkonzept für den Probebetrieb des Blasorchester Sedelsberg e.V.

I. Vorbemerkungen

Das vorliegende Hygienekonzept des Blasorchester Sedelsberg e.V. dient zur Ergänzung des aktuellen gültigen Hygieneplans der Landesregierung Niedersachsens (VO vom Juli 2020). Der Vorstand gilt hiermit allen Musikern/innen bekannt, dass das Hygienekonzept ernst zu nehmen und entsprechend umzusetzen ist.

Die Gewährleistung der lückenlosen Dokumentation zur Verfolgung möglicher Infektionsketten erfolgt durch die Anwesenheitsliste, welche zu jeder Probe ausgefüllt wird. Für die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO gilt die aktuelle Datenschutzerklärung des Vereins.

II. Übergeordnete Verhaltens- und Ablaufregeln

Pflicht zum Tragen des Mundschutzes: Es besteht Nasen-/Mundschutzpflicht für Musiker/innen, Dirigenten und Lehrkräfte (bspw. der Kreismusikschule) während des Betretens sowie Verlassen des Canisiushauses. Ebenso für den Fall, dass ein Toilettengang o. ä. erforderlich ist, ist der Nasen-/Mundschutz zu tragen. Die Maskenpflicht entfällt während der aktiven Probe, sofern die notwendigen Maßnahmen (Sicherheitsabstand) gegeben sind.

Es gilt die Regel: Ohne Nasen-/Mundschutz kein Zugang zum Canisiushaus!

Händedesinfektion: Alle Musiker/innen, Dirigenten sowie Lehrkräfte sind aufgefordert sich beim Betreten des Canisiushauses die Hände zu desinfizieren! Dies gilt ebenso nach dem Besuch der Toilette o.ä. …

Es gilt auch hier die Regel: Ohne vorherige Händedesinfektion kein Zugang zum Canisiushaus!

Aufenthalt im Canisiushaus während der Probe: Alle Musiker/innen und Dirigenten begeben sich nach der durchgeführten Händedesinfektion unverzüglich und unmittelbar zu deren Sitzplatz. Dieser wird während der Probe grundsätzlich nicht verlassen! Nach Beendigung der Probe verlassen alle Musiker/innen und Dirigenten unverzüglich das Canisiushaus. Ein Aufenthalt darüberhinaus ist nicht gestattet.

Während der Probe ist eine ständige, ausreichende Belüftung des Raumes zu gewährleisten.

Musiknoten/ Notenständer/ Instrumente: Alle Musiker/innen und Dirigenten bringen jeweilsderen eigenes Instrument, Musiknoten, Notenständer sowie sonstiges Zubehör mit. Ein Tausch untereinander ist untersagt! Ebenso das gemeinsame benutzen der Noten ist nicht mit den Hygienevorschriften vereinbar.

Ansammlung von Kondenswasser: Das entstandene Kondenswasser wird vom jeweiligen Verursacher aufgefangen (bspw. mit einem privaten Tuch) und von selbigen entsorgt. Die Entsorgung erfolgt dabei zu Hause! Die Mülleimer im Canisiushaus werden hierzu nicht genutzt.

Ausschank von Getränken: Lediglich der Konsum von Wasser aus Wasserflaschen ist gestattet. Ein Ausschank von alkoholischen Getränken unterbleibt. Vorzugsweise bringen alle Musiker/ innen, Dirigenten und Lehrkräfte eigene Getränke in wiederverschließbaren Flaschen mit. Ein Tausch von Getränken untereinander ist grundsätzlich ausgeschlossen!

III. Allgemeine Regeln vor, während und nach der Probe

  1. Körperkontakt vermeiden: Händeschütteln, Umarmung u. a. sind zu unterlassen
  2. Auf Abstand gehen: Der Mindestabstand von 1,50 m ist stets einzuhalten und wird bei der Probe zwischen den sitzenden Musiker/innen eingehalten.
  3. Richtig husten und niesen: Um andere zu schützen, sollte in die Ellenbeuge genießt oder in ein Taschentuch gehustet werden. Benutzte Papiertaschentücher werden eigenständig zu Hause entsorgt. Die Mülleimer im Canisiushaus stehen auch hierfür nicht zur Verfügung.
  4. Bei Anzeichen von Krankheiten (Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/ Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) sind Musiker/innen, Dirigenten und Lehrkräfte auf jeden Fall angehalten zu Hause zu bleiben. Bei Auftreten von Krankheitszeichen während der der Probe hat der Musiker/innen, Dirigenten und Lehrkräfte das Canisiushaus so schnell wie möglich zu verlassen. Minderjährige Musiker/innen werden hierbei von ihren Eltern abgeholt.

IV. Risikogruppen

Musiker/innen, Dirigenten und Lehrkräfte mit Vorerkrankungen müssen eine individuelle Risikoabwägung vornehmen. Sie/ Ihre Erziehungsberechtigten muss/ müssen eigenverantwortlich über eine Teilnahme an der Probe entscheiden. Das gilt insbesondere für:

  • Schwangere
  • Personen mit Vorerkrankungen, insbesondere des Atmungssystems, Herzkreislauferkrankungen, Diabetes mellitus, Erkrankungen der Leber der Niere
  • Personen, deren Immunsystem durch Medikamente, eine Chemo- oder Strahlentherapie geschwächt ist
  • Personen mit Schwerbehinderung
  • Personen, bei denen derartige Konstellationen im häuslichen Umfeld bestehen

V. Schlussbemerkung

Ein Verstoß gegen das beschriebene Hygienekonzept hat einen Ausschluss von der jeweiligen Probe/ vom Probenbetrieb während der anhaltenden Ovid-19 Pandemie zur Folge.

-Der Vorstand-